Datenschutzinformation für Befragte:

Sie sind zur Teilnahme an einer Online-Befragung mit IQES online eingeladen worden. Hier erhalten Sie Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

1. Zu welchem Zweck erfolgt die Befragung?

Sie haben von Ihrer Schule eine Einladung bekommen, an einer Befragung teilzunehmen. Die Bildungseinrichtung hat Sie mit E-Mail oder Brief über die Ziele der Befragung informiert. Meist geht es den Bildungseinrichtungen dabei darum, Rückmeldungen zur eigenen Arbeit zu erhalten und mit Hilfe dieser Feedbacks ihre Unterrichts- und Schulqualität zu pflegen und weiterzuentwickeln.

2. Wer ist für die Befragung und die damit verbundene Datenverarbeitung verantwortlich?

Die Bildungseinrichtung bestimmt die Ziele der Befragung sowie den Zweck und den Umfang der Datenverarbeitung. Damit gilt die Bildungseinrichtung (oder die ihr übergeordnete Behörde) als für die Datenverarbeitung verantwortlich. Bei Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Befragung und Datenverarbeitung wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson der Bildungseinrichtung, die Ihnen in der Einladung zur Teilnahme an der Befragung angegeben worden ist, oder an die Schulleitung Ihrer Schule.

3. Wer ist die IQES GmbH?

Ihre Bildungseinrichtung führt Befragungen in Zusammenarbeit mit der IQES GmbH (IQES) durch, einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz, welche der Schule unter anderem Online-Evaluationstools zur Verfügung stellt. IQES arbeitet seit 2006 vertrauensvoll mit Bildungseinrichtungen in Europa zusammen. In der gesamten Zeit kam es zu keinen Datenschutzvorfällen.
Für die Schweiz hat die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO gefasst. Dieser bedeutet, dass der Datenschutz in der Schweiz angemessen ist und Daten aus EU-Ländern verarbeitet werden dürfen.

4. Welche Personendaten werden im Rahmen der Befragung verarbeitet?

Es wird ausschliesslich eine E-Mail-Adresse erfasst, wenn per E-Mail eingeladen wird. Bei einer Einladung mit Codes werden keine Personendaten von IQES gespeichert.
Im Übrigen sind die erfassten Daten von der Ausgestaltung des Fragebogens abhängig. Wir empfehlen aus datenschutzrechtlicher Perspektive insbesondere bei offenen Fragen (Freitext) darauf zu achten, dass Sie sich nicht durch Nennung von Merkmalen wie Name, Alter etc. identifizierbar machen.
Wenn Sie einen Online-Fragebogen ausfüllen (z. B. durch Aufrufen der Internetadresse, die im Schreiben mit der Einladung zur Teilnahme an der Befragung enthalten ist), können zudem bestimmte technische Daten erhoben werden, welche dazu dienen, die Befragung durchzuführen. Dazu gehören beispielsweise Angaben zum verwendeten Gerät, einschliesslich dessen IP-Adresse, Angaben zur personalisierten URL oder zum personalisierten Code, die verwendet werden, um an der Befragung teilzunehmen.

5. Wozu und auf welcher Grundlage werden die Daten verarbeitet?

Die Bildungseinrichtungen führen Befragungen in der Regel durch, um Rückmeldungen zur Unterrichts- und Schulqualität zu erhalten. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung können berechtigte Interessen der Bildungseinrichtung und der in Schulgesetzen verankerte Auftrag zur Qualitätsentwicklung sein. Da Schulgesetze (und mitunter auch Datenschutzgesetze) regelmässig regional unterschiedlich ausgestaltet sind, wenden Sie sich an Ihre Bildungseinrichtung für mehr Informationen. Auch kann Ihre Einwilligung die rechtliche Grundlage zur Rechtmässigkeit der Befragung sein.

6. Werden die Daten sicher aufbewahrt?

IQES setzt als externer Dienstleister der Schule angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ein, um Personendaten gegen zufällige oder absichtliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Sämtliche Daten sind auf Servern in einem Rechenzentrum in den Niederlanden gespeichert und werden dort verarbeitet. Das Rechenzentrum verfügt über eine Zertifizierung nach ISO27001.

7. An wen werden die Ergebnisse weitergegeben?

IQES stellt die Ergebnisse der Befragung der für die Befragung zuständigen Person in einem Ergebnisbericht zur Verfügung. Dieser Ergebnisbericht enthält die Antworten auf geschlossene Fragen in aggregierter, d. h. zusammengefasster, Form. Er bietet keine Möglichkeit, die Antworten von einzelnen Teilnehmenden zu identifizieren. In gruppierten Auswertungen werden erst Ergebnisse angezeigt, wenn die ausgewählte Gruppe mindestens fünf Antworten enthält.
In sehr seltenen Ausnahmefällen werden auf Anfrage der Bildungseinrichtung auch die Rohdaten zur Verfügung gestellt. Diese enthalten ausschliesslich die Antworten der Teilnehmenden. Es werden keine E-Mailadressen, Zugangslinks oder IP-Adressen mitgeliefert, die eine Identifizierung der Teilnehmenden erleichtern könnten. Für die datenschutzkonforme Verwendung der Rohdaten ist die Bildungseinrichtung verantwortlich.
IQES online darf die Daten nicht für eigene Zwecke verwenden oder an Dritte weitergeben. Der verantwortlichen Bildungseinrichtung gehören alle Daten. Sie bestimmt alleine über Speicherung, Verarbeitung und Löschung.

8. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die bei der Durchführung der Befragung erhobenen technischen Daten (IP-Adresse, Betriebssystem, verwendeter Browser etc.) werden gespeichert, solange dies für die Durchführung der jeweiligen Befragung erforderlich ist. Die Antworten und die Ergebnisse der Befragung können aufbewahrt werden, solange die Bildungseinrichtung ein Interesse daran hat. Ein solches kann sich insbesondere daraus ergeben, dass eine Bildungseinrichtung die Veränderung von Ergebnissen der Befragungen über die Zeit beobachten möchte und so auch nach mehreren Jahren darauf angewiesen ist, auf alte Berichte über Befragungen zurückzugreifen. In der Regel enthalten solche Berichte aber keine Personendaten. Die zuständige Bildungseinrichtung entscheidet auch hier als Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

9. Werden Cookies oder andere Tracking-Technologien verwendet?

Auf den Internetseiten, über welche die Befragung durchgeführt wird, kann IQES Cookies einsetzen, mit denen Ihr Browser oder Ihr Gerät identifiziert werden kann. Ein Cookie ist eine kleine Datei, die an Ihren Computer gesendet bzw. vom verwendeten Webbrowser automatisch auf Ihrem Computer oder mobilen Gerät gespeichert wird, wenn Sie die betreffende Internetseite besuchen. Neben Cookies, die lediglich während einer Sitzung benutzt und nach Ihrem Besuch gelöscht werden (Session Cookies), können Cookies auch benutzt werden, um gewisse Informationen über eine bestimmte Zeit zu speichern (permanente Cookies). IQES kann permanente Cookies verwenden, damit der (teilweise) ausgefüllte Fragebogen nicht verloren geht, wenn Ihr Computer während des Ausfüllens des Fragebogens abstürzt oder die Internetverbindung unterbrochen wird. Sie können Ihren Browser auch so einstellen, dass er Cookies zurückweist, nur für eine Sitzung speichert oder sonst vorzeitig löscht.

10. Welche Rechte stehen mir zu?

Für die Wahrnehmung der nachfolgenden Rechte gemäss DSGVO wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Bildungseinrichtung.

a) Auskunft nach Art. 15 DSGVO

Sie können Auskunft über die von Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

b) Löschung, Berichtigung, Einschränkung Art. 16 – 18 DSGVO

Sie können die Berichtigung (auch durch Ergänzung) unrichtiger Daten verlangen sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder unsere Datenverarbeitung unrechtmässig ist. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Bildungseinrichtung.

c) Widerruf Art. 7 DSGVO

Wenn wir Ihre Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.

d) Datenübertragung Art. 20 DSGVO

Sie können die Übertragung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten in maschinenlesbarer Form verlangen.

e) Beschwerde Art. 77 DSGVO

Soweit Sie sich durch die Datenverarbeitung in Ihren Rechten verletzt fühlen, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.